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Baubegleitung - Leitfaden durch Sachverständige

Die Einbeziehung eines Energieberaters, Fachplaners oder Architekten (Sachverständiger) vermeidet qualitative Mängel bei der Sanierungsplanung und -durchführung. Dieser Leitfaden gibt Ihnen hier einen Überblick, welche Leistungen im Rahmen unserer sachverständigen Beratung und Baubegleitung erbracht werden und förderfähig sind. Die Erstberatung vor Beginn einer Baumaßnahme wird nicht durch den Baubegleitungszuschuss der KfW gefördert. Hier steht das Programm 'Vor-Ort-Beratung' des BAFA zur Verfügung - wir beraten Sie gerne. Beide Programme können kombiniert werden. Maßnahmen, die zwingend erbracht werden müssen, damit eine Förderung in Anspruch genommen werden kann, sind fett dargestellt. Aufwendungen für die Baubegleitung durch Sachverständige können im Rahmen einer freien Kombination von 2 Einzelmaßnahmen oder eines KfW-Effizienzhauses im Programm 'Energieeffizient Sanieren' (Kreditvariante oder Zuschuss) geförderten Vorhabens gefördert werden. Folgende Maßnahmen können im Rahmen einer Baubegleitung berücksichtigt werden:

Detailplanung
● Technische Prüfung der Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen mit dem Ziel, ein mängelfreies Produkt abzuliefern
● Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
● Werkplanung
Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen, sofern eine Lüftungsanlage eingebaut oder erneuert wird)
● Konzept zur Wärmebrückenminimierung
● Genauer Wärmebrückennachweis
● Gleichwertigkeitsnachweis
● Thermische Solarsimulation
● Aufstellung eines Sanierungsablaufplans
● Dimensionierung Lüftungsanlage
● Berechnungen zum Hydraulischen Abgleich
● Auslegung Heizsystem (Vorgabe der Parameter für Heizungsbauer in Übereinstimmung mit dem Energiebedarf, Vergleich der Heizungsalternativen unter Energiesparaspekten und Beratung bei Wahl des Heizungssystems) (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen, sofern Heizungsanlage eingebaut oder erneuert wird)

Ausschreibung
● Vorbereitung und Durchführung der Einholung von Angeboten (Ausschreibung) um die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen zu optimieren (Kosteneffizienz)
● Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
● Ausschreibung für die beteiligten Gewerke
Unterstützung bei der Angebotsauswertung (technische und wirtschaftliche Bewertung der Angebote) (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen)
● Anfertigung Preisspiegel
● Erstellung eines Bauzeitplans

Ausführung
● Prüfung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen zu bestimmten festgelegten Zeitpunkten (Meilensteinen)
● Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
● Baustellenkoordination
● Baubegleitende Luftdichtheitsmessung
● Meilensteinprüfung nach Abschluss von Einzelgewerke
Baustellenbegehungen (mindestens eine vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. Verschließen eventueller Bekleidungen) (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen)
● Erstellung Bautagebuch mit Bauleiterprotokoll
● Baubegleitende Kostenkontrolle

Abnahme
● Abnahme der Einzelgewerke und Erstellung eines Übergabeprotokolls sowie Kontrolle und Dokumentation der erreichten Ergebnisse der Sanierungsmaßnahmen
● Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
● Abnahme Einzelgewerke
● Erstellung Abnahmeprotokoll
● Einregulierung Lüftungsanlage
● Blower-Door-Messung (Prüfung der Luftdichtheit) im Nutzungszustand
● Thermographieaufnahmen der Gebäudehülle
● Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei Nichterneuerung der Heizung
● Erstellung eines Protokolls zur hydraulischen Einregulierung der Heizung

Bewertung
● Erstellung Abschlussbericht zum Sanierungsvorhaben und Durchführung einer Erfolgsüberprüfung (wurden die geplanten Ziele - z. B. Neubau-Niveau - erreicht?).
● Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
● Erstellung einer Baudokumentation als Hausakte mit bildlicher Darstellung und Erläuterungen des Bauprozesses
● Hinweise zur Gewährleistung
● Erstellung des Verwendungsnachweises mit Kostenauswertung
Kontrolle, Beratung und ggf. Begleitung bei Übergabe Haustechnik mit ergänzender technischer Einweisung in die Haus- und Regelungstechnik (energiesparendes Nutzerverhalten etc.) (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen, sofern anlagetechnische Komponenten eingebaut oder erneuert werden.


Garantie: Effizient bauen!